Quartiersbeirat

Der Quartiersbeirat begleitet die Umsetzung des Förderprogramms Lebendige Zentren und Quartiere (LZQ) und vertritt die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner, Einrichtungen, Vereine und Initiativen im LZQ Baumschulenstraße – Köpenicker Landstraße. Der Quartiersbeirat kommt regelmäßig zu öffentlichen Sitzungen zusammen und bildet zudem thematische Arbeitsgruppen, zu deren Arbeitstreffen auch interessierte Nicht-Mitglieder eingeladen sind.

Die bis zu 15 Mitglieder des Quartiersbeirats repräsentieren sowohl die Bewohnerschaft des Fördergebiets als auch Initiativen, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie das im Quartier ansässige Gewerbe. Der aktuelle Quartiersbeirat wurde in einer öffentlichen Wahlveranstaltung am 23.05.2023 in Anwesenheit von Bezirksstadträtin Dr. Claudia Leistner gewählt. Der Quartiersbeirat wird alle zwei Jahre neu gewählt und soll den gesamten Förderzeitraum von voraussichtlich ca. zehn Jahren bestehen.

Die Basis der Zusammenarbeit bildet die Geschäftsordnung des Quartiersbeirats. Der Quartiersbeirat hat auf dieser Grundlage drei Sprecher:innen gewählt: Karin Ackermann, Michael Diehl, N.N.

Quartiersbeirat 2023
Quartiersbeirat nach der Wahl im Jahr 2023

Welche Aufgaben hat der Quartiersbeirat? 
Im Quartiersbeirat wird über den Stand von Projekten, Planungen und Konzepten sowie die Quartiersentwicklung informiert. An den Sitzungen können alle interessierten Bewohnerinnen und Bewohner sowie Akteure aus dem Gebiet teilnehmen, jedoch sind nur die gewählten Mitglieder des Quartiersbeirats stimmberechtigt. Neben dem Austausch und der Diskussion über die Quartiersentwicklung entscheidet der Quartiersbeirat auch als lokale Jury über die Förderung von Projekten im Gebietsfonds.

Sie haben Interesse an einer Mitarbeit im Quartiersbeirat?
Jede Person, die im LZQ-Fördergebiet lebt oder arbeitet sowie über 18 Jahre alt ist kann sich für den Quartiersbeirat zur Wahl aufstellen lassen. Neben der alle zwei Jahre stattfindenden Wahl des gesamten Quartiersbeirats besteht bei Freiwerden eines Sitzes im Quartiersbeirat (z.B. durch Rücktritt eines Mitglieds) die Möglichkeit, dass Interessierte auch kurzfristig im Rahmen der regulären Sitzungen des Quartiersbeirats als Nachrückerin bzw. Nachrücker gewählt werden können.

Wie setzt sich der Quartiersbeirat zusammen?
Der Quartiersbeirat umfasst maximal 15 gewählte Mitglieder aus unterschiedlichen Bereichen. So sollen neben der Bewohnerschaft und sozialen und kulturellen Eirichtungen aus dem Gebiet auch Vereine, die Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sowie Gewerbetreibende im Quartiersbeirat vertreten sein.

Die genaue Zusammensetzung ergibt sich im Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden Wahlveranstaltung. Ziel ist ein ausgewogener Quartiersbeirats, der die verschiedenen Akteurs- und Interessensgruppen im LZQ-Fördergebiet gleichermaßen widerspiegelt.